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Ausgangssituation:
Zwischen dem 07. September 1875 und dem 30. Juli 1978 war es möglich, zwischen den beiden Ortsteilen Schönheiderhammer und Wilzschhaus mittels der Eisenbahn zu reisen bzw. jene Ortschaften zu erreichen. Mit der Einstellung des Reiseverkehrs am 30. Juli 1978 zwischen den Bahnhöfen Schönheide Ost und Schönheide Süd entfiel diese fast 103 jährige Eisenbahnverbindung zunächst im Personenverkehr, dem heute als solchen bezeichneten SPNV.
Die Ursache hierfür ist im Bau der Trinkwassertalsperre Eibenstock zu finden, welche zur Trennung der Strecke zwischen den Bahnhöfen Wolfsgrün und Schönheide Ost ab dem 28. September 1975 führte.
Bis in den Zeitraum nach 1990, konkret bis 1996, wurde dieser Streckenabschnitt noch im Güterverkehr befahren.
Mit der Abtrennung der Teilstrecke Schönheide Ost - Muldenberg im Jahr 1997 im Zusammenhang mit dem Ausbau des damaligen Musterprojekts "Vogtlandnetz" in Federführung des SMWA unter Wirtschaftsminister Kajo Schommer, bei welchem die Bahn- und Gleisanlagen nach dem Einbruch des Güter- und Personenverkehrs auf der Eisenbahn ab 1990 "optimiert", d. h. reduziert wurden, ist die bis dahin bestehende Weichenverbindung im Bahnhof Muldenberg ersatzlos ausgebaut worden, wodurch die Strecke in Richtung Schönheide fortan nicht mehr aus dem Netz der DB AG mit Zügen befahren werden konnte.
Die nunmehr abgebundene Teilstrecke wurde ab diesem Zeitraum vom 1999 formal neu gegründeten FHWE betreut und schrittweise für eine geeignete touristische Nutzung von der Deutschen Bahn AG übernommen sowie ertüchtigt.
Die darauf bezogene planmässige Arbeit mündete seit dem April 2008 in die Aufnahme eines touristisch ausgerichteten Betriebes mit einer explizit zu jenem Zweck geschaffenen Sonderkonstruktion auf Basis von Nebenfahrzeugen der Bauart SKL "Schöneweide", welche als "Wernesgrüner Schienen-Express", kurz WEX, welcher seither zwischen den Bahnhöfen Schönheide Süd und Hammerbrücke an ausgewählten Tagen sowie auf Bestellung verkehrt.
Der Teilabschnitt Schönheide Ost - Hammerbrücke ist 11 km lang.
Ziel des FHWE war es jedoch von Anbeginn seiner Aktivitäten, die gesamte, 18 km lange Teilstrecke Schönheide Ost - Muldenberg in dieser Form betreiben zu können.
Der hierauf bezogen wesentlichste Abschnitt ist die 5,5 km lange Verbindung zwischen den Bahnhöfen Schönheide Ost und Schönheide Süd, gelegen in den Ortsteilen Schönheiderhammer und Wilzschhaus.
Aufgabenstellung:
Um dieses Ziel zu erreichen, mussten auf dem genannten Abschnitt diverse Instandsetzungs- und Ertüchtigungsarbeiten ausgeführt werden.
Primär galt dies in Bezug auf die überwege bei den vorhandenen Brücken sowie für das Streckengleis, bei welchem punktuell im Hinblick auf den Erhaltungszustand einzelne Schwellen ein Teil jener ausgewechselt werden musste.
Die vorhandenen überwege der Brücken mussten soweit umgestaltet werden, dass jene den heutigen Sicherungsanforderungen entsprechen.
Diesbezüglich galt es auch zu gewährleisten, dass Personen bzw. Fahrgäste des WEX, welche ausserplanmässig in die Situation geraten könnten, den WEX auf einer Brücke verlassen zu müssen, bspw. im Falle eines ausserplanmässigen, technisch bedingten Halts des WEX genau auf einer der Brücken, sicher aussteigen und die Brücke ohne Risiko passieren können. Aus diesen Gründen mussten die Personenüberwege auf den Brücken instandgesetzt sowie teilweise umgestaltet werden. Alle diesbezüglich vorhandenen überwege waren nicht mehr benutzbar, auch deshalb, da jene mit Holzbelägen ausgestattet waren, welche allesamt durch Fäulnisschäden unbrauchbar waren.
Im Rahmen eines diesbezüglich eingereichten LEADER-Projekts wurde mit Datum vom 25.01.2019 ein Fördermittelbescheid durch das LRA ERZ erteilt, auf welcher Grundlage diese Arbeiten in Angriff genommen und beauftragt werden konnten.
Bautechnische Umsetzung und Ausführung:
Die Arbeiten zur Ertüchtigung der Brücken wurde durch die Brückenwerkstatt Dresden der Deutschen Bahn AG ausgeführt. Die Arbeiten zum Auswechseln der Schwellen wurde an die Firma Gleisbau Bautzen GmbH vergeben.
Im Rahmen der Arbeiten wurden Schwellen einzeln und in zusammenhängenden Gleisabschnitten getauscht. Ein Teilabschnitt wurde von Holz- auf Betonschwellen umgerüstet, wobei bei alle jenen Arbeiten bedarfsweise fehlender Gleisschotter ergänzt wurde.
Die Brücken wurden hinsichtlich ihres Aufbaus sowie ihrer Widerlager bauwerksbezogen instandgesetzt. Hierbei wurden auch Beton- und Mauerarbeiten ausgeführt.
Die Personenüberwege (Gangstege) der Brücken wurden von ihrem bisherigen Holzeindeckungen auf GFK (glasfaserverstärkte Kunststoffgitterplatten) umgerüstet, ihre Absturzsicherungen ("Geländer") erneuert, angepasst ergänzt oder neu angebracht. Alle Eisenbauteile wurden anschliessend mit einem Korrosionsschutzanstrich versehen.
Leider wurden die planmässig sowie gesetzeskonform sowie zulassungsrechtlich legitim ausgeführten Arbeiten durch individuell-persönlich-motiviertes, aktivistisches Handeln einer Mitarbeiterin des SG Siedlungswasserwirtschaft des LRA entscheidend behindert und unterbunden, obwohl es hierfür weder eine Rechtsgrundlage gab noch gibt.
Die Mitarbeiterin war jedoch der überzeugung, sie dürfe und müsse sich in Zuständigkeiten einmischen, welcher einer Kommunalbehörde nicht obliegen sondern ausschliesslich in die Verantwortung der EU sowie des Bundes fallen, wobei sie die diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und Zulassungen nicht beachtete und sie jene auch nicht recherchierte. Dies erklärt die erst jetzt eingereichte Abrechnung des Projekts.
Wäre seinerzeit erkennbar gewesen, wie die Mitarbeiterin agiert und "tickt", dann wären die geplanten Arbeiten kurzfristig hinsichtlich der Arbeiten des Schwellenwechselns zu Gunsten weiterer Arbeiten an den Brücken umgestellt worden.
Ergebnis der geplanten Arbeiten:
Im Endergebnis des Projekts wurden alle Arbeiten an den Brücken planmässig und ohne Einschränkungen ausgeführt sowie fertiggestellt, die Arbeiten bezüglich des Schwellenwechsels mussten auf Grund der Aktivitäten der betreffenden Mitarbeiterin des SG Siedlungswasserwirtschaft des LRA ERZ eingestellt werden, wodurch diese Arbeiten nicht wie geplant vollständig vollzogen werden konnten. Es wurden jedoch insofern alle diesbezüglichen Arbeiten abgeschlossen, welche es technisch gestatten, den Streckenabschnitt mit dem "Wernesgrüner Schienen-Express" befahren zu können.
Der Streckenabschnitt Schönheide Ost - Schönheide Süd ist nunmehr bezogen auf den baulichen Zustand der Brücken sowie das Streckengleises soweit ertüchtigt, dass er technisch mit dem "Wernesgrüner Schienen-Express" befahren werden kann.
Eine Schlussbemerkung:
Fazit des Projekts ist, das Recht und Gesetz sowie Zulassungen von Baustoffen (Schwellen) sowie sachliche Zuständigkeiten für alle Beteiligten gleichermassen gelten und sich jede und jeder, auch Beschäftigte einer Behörde, sowohl an sachliche Zuständigkeiten sowie geltendes Recht und Gesetz zu halten haben.
Politisch-motiviertes, ideologisch getrieben-aktivistisches Handeln ohne Beachtung zulassungsrechtlicher Gegebenheiten sowie sachlicher Zuständigkeiten seitens behördlicher Beschäftigter sind inakzeptabel.
Das Projekt "Wernesgrüner Schienen-Express auf neunen Wegen" ist daher ein Beispiel dafür, wie einzelne Personen einen erheblichen moralischen wie wirtschaftlichen Schaden, dem Vorhabenträger entstanden bisher Mehrkosten von mind. 70.000,00 Euro, "erzielen" können, wenn sie frei gemäss ihren persönlichen überzeugungen handeln und agieren dürfen und von Vorgesetzten nicht fachlich ausreichend ob ihres Tuns angeleitet und überwacht werden.
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