Ausgangssituation:
Zwischen dem 07. September 1875 und dem 30. Juli 1978 war es möglich, zwischen den beiden Ortsteilen Schönheiderhammer und Wilzschhaus unabhängig der Chaussee bzw. späteren Fernverkehrs- und heutigen Bundesstraße 283 mittels der Eisenbahn zu reisen bzw. jene Ortschaften zu erreichen. Mit der Einstellung des Reiseverkehrs am 30. Juli 1978 zwischen den Bahnhöfen Schönheide Ost und Schönheide Süd entfiel diese fast 103 jährige Eisenbahnverbindung. Die Ursache hierfür ist im Bau der Trinkwassertalsperre Eibenstock zu finden, welche zur Trennung der Strecke zwischen den Bahnhöfen Wolfsgrün und Schönheide Ost ab dem 28. September 1975 führte.
Bis in den Zeitraum nach 1990 verkehrten dann ersatzweise Buslinien, teilweise sogar in Form überregionaler Verbindungen wie bspw. die Linie Klingenthal - Aue - Karl-Marx-Stadt bzw. Chemnitz.
Mit der schrittweisen Einstellung jener Buslinien in den 1990er und 2000er Jahren entfiel dann auch eine solche Möglichkeit; es gab keine andere Option mehr, als mit individuellen Verkehrsmitteln zwischen den beiden Schönheider Ortsteilen hin und her zu gelangen.
Die Ansiedlung "Altes Wiesenhaus" bzw. "Altwiesenhaus", wie jene ebenso bezeichnet wird, hatte hingegen zu keiner Zeit einen Bahnhaltepunkt und ebenso wenig eine Bushaltestelle.
Die mit der Einstellung von Bahn- und Busverbindung einhergehende Situation war, dass allein die Bundesstraße diese drei Schönheider Siedlungen noch miteinander verband. Insbesondere im Hinblick auf alle touristisch orientierten Verkehre, sei es das Radfahren oder das Wandern, fehlte fortan eine straßenunabhängige Landverbindung.
Dieses Faktum wurde insbesondere in den Jahren nach 2010 zunehmend zu einem Sicherheitsproblem, da die B 283 als kurvenreiche und landschaftlich reizvolle Straße von motorisierten Zweiradfahren insbesondere während der Wochenenden bei trockenem Wetter als Ausflugsroute teils ausgeprägt stark frequentiert wird. Mögliche Kollisionen zwischen Zweiradfahren, welche sich mit und ohne Motor gemeinsam diese eine Straße teilen sowie die vierrädrigen motorisierten Fahrzeuge, welche die Straße ohnehin quasi permanent frequentieren, lassen sowohl das Fahrradfahren wie insbesondere das Wandern nicht unbedingt zu einem angenehmen Erlebnis werden.
Es galt also, eine sichere und zudem entspannte Alternative zu schaffen.
Aufgabenstellung:
Eine solche bot sich entlang der Eisenbahnstrecke Chemnitz - Aue - Adorf/Vogtl. zwischen dem Bahnwärterhaus Posten 72 sowie der Siedlung "Altes Wiesenhaus", wo zugleich der Schrankenposten 74 seinen Standort hat.
In diesem Bereich gab es zu keiner Zeit einen Weg, zumindest nicht seit dem Bau der Bahnlinie 1874/75.
Bereits im Jahr 2012 entstand die Idee, diese Lücke in Form eines Fußweges zu schließen und damit eine durchgehende, straßenunabhängige Wanderwegverbindung zwischen Schönheiderhammer, Altwiesenhaus und Wilzschhaus zu schaffen.
Unter Nutzung bestehender Wege, welche die Anschlüsse von und nach Schönheiderhammer und Wilzschhaus herstellen konnten, wurde das Vorhaben in den folgenden Jahren vorangetrieben.
Im Mai 2021 gab es dann erstmals die Möglichkeit, das Vorhaben eines solchen Weges in Form eines LEADER-Projekts vorzustellen und bei der Lokalen Aktionsgruppe Westerzgebirge (LAG) einzureichen. Dem Vorschlag wurde im Juli 2021 seitens der LAG entsprochen, wodurch ein Antrag auf Förderung beim LRA Erzgebirgskreis gestellt werden konnte. Mit Datum vom 28. Juni 2022 wurde dann der Fördermittelbescheid erteilt, so dass an die Realisierung des Wegebaus konkret herangegangen werden konnte.
Bautechnische Umsetzung und Ausführung:
In der Folgezeit galt es zunächst, die bereits im Vorfeld grundsätzlich ausgewählte Wegeführung bzw. Wegetrasse möglichst im Detail festzulegen. Auf Grund der bestehenden Geländeverhältnisse sowie des aufstehenden Bewuchses im Verlauf des herzustellenden Wanderweges war die vor den bauvorbereitenden Rodungsarbeiten teilweise schwierig; es gab zudem abschnittsweise zumindest theoretisch mehrere Optionen, wobei zugleich darauf orientiert werden sollte, welche Flächen sich im Eigentum des Projektträgers und welche sich im Besitz des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) sowie der Gemeinde Schönheide befinden. Weitere Grundstückseigentümer gibt es glücklicherweise nicht. Primärziel des Wegebaus war, soweit als baulich möglich eigene, dem Projektträger gehörende Flächen bzw. Grundstücke hierfür zu nutzen.
Sowohl mit dem SBS wie mit der Gemeinde Schönheide wurden im Vorfeld der Antragstellung auf Förderung Gestattungsverträge abgeschlossen, was insbesondere in Bezug auf die durchgehende Ausschilderung des Weges von Relevanz ist.
Die wesentlichste bauvorbereitende Maßnahme galt dem Rückschnitt des zumeist flächendeckenden Bewuchses vorrangig in Form aufstehender Gehölze, welcher parallel zum Streckengleis bahnrechts, demgemäß den Zwischenraum zwischen Eisenbahnlinie und Wegetrasse ausfüllend, im Bereich der Wärterposten 72 und 74 zu beseitigen war.
Auf Grund einer fehlenden, planmäßigen Er- und Unterhaltung der Teilstrecke Schönheide Ost - Schönheide Süd - Muldenberg in den Jahren nach 1990 verbuschten und verwaldeten die eigentlich stets von Bewuchs freigehaltenen und planmäßig gepflegten Offenflächen, die Strecke wuchs seither zu. Diese Gehölzausbreitung wirkte sich explizit auf die Trasse des zukünftigen Wanderwegs aus, so dass der Freischnitt des Wegekorridors für die Anlage eines solchen zwingende Voraussetzung war.
Diese Arbeiten wurden schrittweise, jedoch planmäßig entsprechend der verfügbaren Kapazitäten ausgeführt. Nachdem jene Arbeiten vollzogen waren, konnte mit dem eigentlichen Wegebau im Erdbau begonnen werden. Entsprechend dem erreichten Status des Freischnitts wurde in Teilabschnitten gearbeitet, die Herstellung der zusammenhängenden Wegstrecke hing vom Fortschritt der bauvorbereiteten Rückschnittarbeiten ab.
Der Weg wurde als reiner Fuß- und Wanderweg konzipiert und verläuft stets parallel sowie etwas oberhalb des Streckengleises der Eisenbahnlinie Chemnitz - Aue - Adorf/Vogtl. im Bereich der beiden Bahnhöfe Schönheide Ost und Schönheide Süd bzw. konkret zwischen den Wärterposten 72 und 74.
Die exakte Linienführung der Wegetrasse wurde abgesteckt und für die bauausführende Firma somit markiert bzw. gekennzeichnet. Es galt dabei, die geologischen Gegebenheiten zu beachten; insbesondere im Boden vorhandenes Gestein sowie Hanglagen und deren natürliche Böschungswinkel erforderten unter dem Aspekt des Bauaufwandes sowie der Realisierbarkeit eine demgemäß fachmännische Einschätzung und Festlegung des zu realisierenden Erdbaus.
Die ursprünglich angedachte durchschnittliche Breite des Wanderweges von lediglich etwa 1,00 m bis 1,20 m konnte in dieser Form baulich nicht derart begrenzt verwirklicht werden, da es auf Grund der im Erdbau zu bewegenden (schweren und voluminösen) Gesteinsarten bzw. Gesteinsmassen sowie der auszubauenden, teils sehr voluminösen Wurzelgehölze kein technisches Gerät (Bagger) gibt, welcher von seinen Leistungsparametern her in der Lage gewesen wäre, den Anforderungen vor Ort zu entsprechen. Der kleinste für die Erdarbeiten geeignete Bagger, ein Minibagger von 3,5 t, wurde dann gemäß den Anforderungen vor Ort zum Einsatz gebracht.
Die anfangs vorgesehene besonders schmale Wegbreite bis max. 1,20 m war primär ohnehin nur dafür angedacht, die Nutzung des Wegs durch schwere Forstmaschinen ("Harvester") und motorisierte Kraftfahrzeuge wie bspw. sogenannte Quads auszuschließen. Ein solches Kriterium sollte dazu dienen, die Beschädigung des Weges durch derartige schwere motorisierte Fahrzeuge zu verhindern und den Charakter eines ausschließlichen Fuß- bzw. Wanderweges zu verwirklichen sowie zu erhalten.
Die jetzt gegebene Wegebreite von durchschnittlich 2,00 m bis 3,00 m wird dennoch ohne Kompromisse dem Anspruch gerecht, welcher an diesen Weg gestellt wurde bzw. wird. Eine Befahrung mittels schweren Forstmaschinen ist unverändert ausgeschlossen und Quads sowie motorisierte Zweiräder können einen derart breiten Weg zwar theoretisch befahren, jenen ist jedoch dem bestehenden Verbot gemäß StVO untersagt, nicht für den öffentlichen motorisierten Verkehr freigegebene Waldwege zu benutzen.
Der Weg wurde ausschließlich im Erdbau unter Verwendung des vor Ort vorhandenen Bodenmaterials errichtet und ohne den Einsatz bzw. den Eintrag von Fremdmaterial (Frostschutzmaterial, Beton, Asphalt, Fräsgut, Pflaster etc.) realisiert. Es wurden keine Flächen derart befestigt oder versiegelt.
Der im Hanganstich entnommene Bodenaushub wurde ortsnah talseitig wieder eingebaut, der Massenausgleich konnte direkt am jeweiligen Bauort getätigt werden, ohne dass Bodenmaterial ortsveränderlich auszugleichen bzw. aus- und einzubauen war.
Ein vorhandener, wasserführender Durchlass wurde gereinigt und im Bestand instandgesetzt, ein nicht mehr funktionstüchtiger, verfallener Durchlass einschl. seiner wasserführenden Mündung erneuert, wobei auf Initiative des SBS unterhalb im Bereich der Wegeführung zum Bahnkörper hin ein kleiner Tümpel als stehendes Gewässer ebenfalls ausschließlich im Erdbau angelegt wurde.
Im Bereich der Bahnkilometer 74,245 CA und 74,545 CA verläuft auf 300 m Länge parallel zum Streckengleis sowie zum Wanderweg ein historischer, ehemaliger Bewässerungsgraben, welcher nicht mehr wasserführend ist.
Dieser Graben ist im Bereich des Plattendurchlasses bei km 74,245 CA und dem Streckenkilometer 74,320 CA auf einer Länge von 75 m mittels Natursteinplatten abgedeckt und somit unterirdisch geführt. Der Wanderweg verläuft genau in der Führung des überdeckten Bereichs jenes Grabens.
An vier Stellen war die Abdeckung, bestehend aus Natursteinplatten, in einer Breite von ca. 1,20 m und Längen zwischen jeweils 1,50 m bis 3,00 m eingebrochen. Dieser Zustand bestand bereits seit Jahrzehnten, da der Graben seit mind. 70 Jahren nicht mehr genutzt und unterhalten wurde.
Die eingebrochenen Stellen wurden geöffnet, die Grabenführung von Fremdmaterial gesäubert und die Öffnungen mittels (wegen der historisch vorhandenen Abdeckhöhe in den jeweiligen Anschlussbereichen) doppelt verlegter Betonplatten neu abgedeckt, so dass der Graben nunmehr innerhalb seines überdeckten Bereichs wieder trittsicher sowie befahrbar ist. Analog der vorhandenen Abdeckung aus Erdboden wurden die vier neu eingedeckten Bereiche ebenfalls wieder mit vor Ort vorhandenem Bodenmaterial übergedeckt, so dass der historische, naturnahe Zustand wiederhergestellt wurde.
Eine sich anbietende nischenartige Ausformung innerhalb einer Felsformation wurde dazu genutzt, durch das Ebenen des vorhandenen Geländeprofils sowie das Anlegen von Treppenstufen mittels vor Ort vorhandenen Natursteinmaterials einen Aufstellplatz für eine Sitzbank herzurichten und damit Raum für eine Rast- und Verweilmöglich in etwas erhöhter Position zu schaffen.
Den Anschluss zwischen dem Postenhaus 72 und dem Ortsteil Schönheiderhammer bzw. dem Bahnhof Schönheide Ost stellt ein teils baumbestandener Feldweg her, welcher auch als Stangenbergweg bezeichnet wird. Jener zwischen Feldern und Wiesen verlaufende Weg bindet auf der Höhe an der Bebauungsgrenze von Schönheide an die "Straße der Einheit" an, welche ihrerseits über einen Verbindungsweg am Schädlichberg an die "Gießereistraße" anknüpft. Die Gießereistraße führt, das Werkgelände der ehemaligen Gießerei oberhalb umgehend, direkt zum Ortsteil Schönheiderhammer sowie dem Bahnhof Schönheide Ost.
Im Bereich des "Stangenbergweges" wurden die vorhandenen, historischen und seit Jahrzehnten nicht gepflegten bzw. unterhaltenen Entwässerungseinrichtungen in Form von Rohschleusen (Stahlröhren) gemäß dem vorhandenen Bestand instandgesetzt sowie im Ein- und Auslaufbereich gesäubert. Die Oberfläche des Weges wurde abschnittsweise neu profiliert, die beidseitig teils tief eingefahrenen Spurrinnen geebnet und mit sandgeschlämmtem Steinschlagmaterial in jenen Bereichen versehen, in welchen sich ankommendes Oberflächenwasser sammelt, welches aus höher gelegenen versumpften Feuchtwiesen kontinuierlich zufließt, damit jenes kanalisiert abfließen kann.
Zwei Sitzbänke wurden im Verlauf dieses Wegabschnitts von der Gemeinde Schönheide aufgestellt.
Von der Ansiedlung "Altes Wiesenhaus" bzw. "Altwiesenhaus", dem Schrankenwärterposten 74, stellt der Waldweg "Schönheider Wiesenweg" bis zum Ortsteil Wilzschhaus bzw. dem Bahnhof Schönheide Süd linkslaufend der "Zwickauer Mulde" die Verbindung her.
Die zwischen den beiden Ortsteilen Schönheiderhammer und Wilzschhaus durchgehende Ausschilderung des Weges wird mittels insgesamt 25 Wegweisern, hergestellt aus Eichenholz, verwirklicht.
Die Wegweiser wurden nach historischem Vorbild entworfen, gefertigt, farblich gestaltet sowie auf der Basis von Ölfarbenanstrichen lackiert.
Die Vorlage für die Gestaltung dieser an Hand authentischer historischer Muster orientierten Ausführung bildet eine Postkarte mit dem Motiv der Göltzschtalbrücke im sächs. Vogtland sowie eines derart geschmackvoll kreiertem Wegweisers in den Landesfarben Sachsens aus der Zeitspanne zwischen etwa 1900 und 1910.
Die Aufstellorte der Wegweiser sind so gewählt, dass sie alle nicht eindeutig erkennbaren Abzweigungen bzw. Punkte der durchgehenden Wegstrecke bezeichnen und ausweisen.
Die Idee zur Entstehung des Weges sowie eine Beschreibung hierzu wurde im Rahmen der Gestaltung zweier Schautafeln, welche jeweils in den Ortsteilen Schönheiderhammer und Wilzschhaus in Nähe der dortigen Bahnhöfe ihre Aufstellplätze finden, dargestellt bzw. erläutert.
Ein auf den beiden Tafeln angebrachter QR-Code verweist auf eine dreisprachig (deutsch, englisch und tschechisch) gestaltete Website.
Seit dem Frühjahr 2025 gibt es nun damit erstmals einen durchgehenden Wanderweg zwischen Schönheidehammer, Altwiesenhaus und Wilzschhaus.
Der Weg ist zwischen Schönheiderhammer und Wilzschhaus bzw. zwischen den beiden Bahnhöfen Schönheide Ost und Schönheide Süd exakt sieben Kilometern lang.
Offiziell soll der Weg zeit- sowie taggleich mit dem ehem. Bahnhofsgebäude Schönheide Ost, der zukünftigen "Rad-BahnSTATION Schönheide - ein Zentrum für den Mulderadweg" am 05. September 2025 eröffnet werden.
Ergebnis der geplanten Arbeiten:
Der Wanderweg ist in qualitativer Hinsicht insgesamt betrachtet sowie in seinen Details gesehen besser gelungen als es angesichts der herausfordernden geologischen Gegebenheiten und bestehenden Geländeverhältnisse zu erwarten war. Die bautechnische Umsetzung ist solide ausgeführt worden und lässt dementsprechend Langlebigkeit für viele Jahrzehnte Nutzungsdauer bei überschau- sowie beherrschbarem Aufwand für Erhaltung und Pflege erwarten.
Das Vorhaben wurde vollumfänglich sowie ohne Einschränkungen oder Kompromisse so verwirklicht, wie es der Vorstellung des Projektträgers entsprach.
Die Forderungen sowie Auflagen aus der Stellungnahme Az. 70840-2022-650 vom 13.05.2022 des LRA ERZ (im Anhang) wurden vollumfänglich berücksichtigt und eingehalten, wobei diesbezüglich keine Kollisionspunkte oder Schwierigkeiten im Verlauf der Arbeiten zu Tage traten.
Insbesondere in Bezug auf die Hinweise des SG 312 (Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz) wurde den Hinweisen gemäß verfahren, bislang verdeckte Altlasten konnten innerhalb der baulichen Aktivitäten nicht festgestellt werden.
Aufgefundener häuslicher Abfall im Umfeld des Postenhauses 72 (aus der Zeit der Nutzung als Wohngebäude bis etwa 1995) im Bereich der Grundstücksflächen des FHWE sowie des SBS wurde durch den Projektträger bereits im Vorfeld der Erdarbeiten aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt.
Störfälle, Havarien oder unvorhergesehene Ereignisse traten während des Bauverlaufs nicht auf, es gab keine Abweichungen von den geplanten Arbeitsabläufen.
Alle Arbeiten wurden gemäß der angedachten bzw. vorgesehenen Planung und dem Grundsatz, so naturverträglich wie möglich zu verfahren sowie zu bauen zum Abschluss gebracht; zum Wohle der Allgemeinheit sowie in Symbiose mit Landschaftsbild und Naturraum.
Ein Kleinod wurde hier ohne Übertreibung geschaffen und eine bestehende Lücke an touristischer Infrastruktur im Verlauf des Tales der "Zwickauer Mulde" geschlossen.
Eine Schlussbemerkung:
Dieses tatsächlich objektiv betrachtet bedarfsgerecht ausgerichtete, zwar bautechnisch regional begrenzte, mit jedoch räumlich wie thematisch erweitertem Nutzungsprofil behaftete Projekt hat in sprichwörtlich wie tatsächlich 100 Jahren kein öffentlicher Aufgabenträger "hinbekommen".
Schon allein am Interesse einer solchen Idee scheitern jene in jüngerer wie heutiger Zeit, geschweige denn zeigen gerade die Akteure, welchen solche Aufgaben eigentlich obliegen sollten, ein Interesse an derart bodenständigen wie lebenswirklichen und, vor allem unspektakulären Initiativen. Wo sprichwörtlich kein medienwirksamer, im Eigeninteresse vermarktbarer Knalleffekt zu Gunsten der eigenen Karriere oder kein unmittelbarer persönlicher Vorteil zu erwarten ist, offenbart sich das Vakuum der Struktur staatlicher Verwaltungseinrichtungen.
Es bleibt zu wünschen, dass derartige Ideen zukünftig nicht allein von ehrenamtlich agierenden Akteuren ausgehen (müssen), sondern auch öffentliche Aufgabenträger sich ihrer Verantwortung stellen und ein Bewusstsein für die strukturelle Landes- und Regionalentwicklung, hier speziell zu Gunsten Südwestsachsens, herausbilden. Es solches Bewusstsein ist aktuell nicht ausreichend erkennbar, die diesbezüglichen Debatten finden in einem thematisch zu verengten Rahmen statt.
Es gilt daher, Verantwortungsträger zu sensibilisieren und sie dafür zu gewinnen, ihren Horizont zu weiten, bestehende Strukturen zu optimieren und die vorhandenen Kapazitäten zu bündeln, im Interesse einer Regionalentwicklung im öffentlichen Raum für öffentliche Zwecke.
Weder die Kreise ERZ noch V und gleichfalls die Staatsregierung lassen ein sinnstiftendes, niveaureiches sowie vor allem ganzheitlich-strukturiertes wie bedarfsgerechtes langfristig ausgerichtetes Konzept erkennen, welches unabhängig regional nicht steuerbarer konjunktureller Effekte, die fühl- wie sichtbare Stagnation in Südwestsachsen zu Gunsten motivierender, die Allgemeinheit mitnehmender Konzepte und Projekte aufbricht.
Das omnipräsente Beispiel der fast ausschließlichen Fokussierung auf die Belange und Befindlichkeiten der regionalen Automobilzulieferindustrie ("monotone Fließbandarbeitsplätze im Dreischichtrhythmus") zeigt keinen verwertbar langfristig wirkenden Lösungsansatz, die strukturellen wie demografischen Aufgaben Südwestsachsens, speziell verstärkt im ländlichen Raum, aktiv gestalten und klug beeinflussen zu können.
Es gilt daher, zusammenzustehen, sich zusammenzuschließen und vor allem den eigenen Horizont für sich positiv abhebende Ideen selbstlos und ohne Egozentrik zu öffnen. Das Motto muss lauten: Initiative, Aufbruch und Aufbau!
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